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Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks führt kein Weg am Notar vorbei. Darüber hinaus betreuen wir selbstverständlich auch viele weitere Gebiete des Immobilienrechts, wie
- Aufteilung in Wohnungseigentum
- Bestellung, Anpassung und Veräußerung von Erbbaurechten
- Bestellung, Übertragung und Übernahme von Grundpfandrechten (Hypothek / Grundschuld)
- Grundstücksverkehr mit Gemeinden (Einheimischenmodelle, Baugebiete, Straßengrundabtreung, städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge)
- Gestaltung von Grundstücksbelastungen (Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte etc.) und Benutzungsregelungen
- Verträge im Zusammenhand mit einer anstehenden Zwangsversteigerung
- Besondere Formen des Grundstückserwerbs (z.B. Leibrentenkauf, Rückvermietung)
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