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Notarielle Leistungen stehen häufig in dem Ruf, vergleichsweise teuer zu sein. Wir möchten Ihnen gerne zeigen, dass dieses Vorurteil so nicht zutrifft. Die Höhe der Notargebühren ergibt sich aus einem Gesetz, der Kostenordnung, und ist für die allermeisten Sachverhalte festgelegt. An diese Gebührensätze ist ein Notar gebunden, d.h. er darf weder höhere noch niedrigere Gebühren erheben. Allerdings richtet sich die Höhe dieser Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars oder seiner Angestellten, sondern hauptsächlich nach dem Wert des beurkundeten Rechtsgeschäfts. So kostet beispielsweise ein hochkompliziertes und individuell angepasstes Testament mit zehn Druckseiten bei gleichem Vermögensstand ebenso viel wie eine einfache Erbeinsetzung in zwei Zeilen. Die einfach gelagerten, aber mit einem hohen Wert verbundenen Verträge finanzieren so die komplizierten Verträge mit geringem Wert mit. Im Einzelfall kann dies tatsächlich zu im Vergleich zum Aufwand sehr hohen Kosten führen, während in vielen anderen Fällen die Gebühren im Vergleich zum Aufwand sehr niedrig sind (worüber sich natürlich niemand beklagt). Manche bezweifeln, ob dieses System der Quersubventionierung gerecht oder zeitgemäß ist. Man findet vergleichbare Systeme jedoch auch bei vielen anderen Dienstleistern (Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater) und in vielen Teilen der Justiz (Gerichtskosten, Grundbuchkosten). Ohne dieses System wären öffentliche Leistungen, und dazu zählt auch die notarielle Beurkundung, für viele unerschwinglich. Ein Blick auf die tatsächlichen Zahlen zeigt, dass Sie beim Notar eine hochqualifizierte rechtliche Beratung und Gestaltung zu einem vernünftigen Preis bekommen. Einige Beispiele machen dies anschaulich: - Kaufvertrag über eine Immobilie zum Kaufpreis von 150.000 € (Vorbesprechung, Vertragsentwurf, Einarbeitung von Änderungswünschen, Beurkundung und Vollzug): Notarkosten ca. 1.000 € einschl. MwSt., also weniger als 0,7 % des Kaufpreises
- Testament bei einem Reinvermögen von 40.000 € (Vorbesprechung, Entwurf, evtl. weitere Besprechung, Beurkundung): Notarkosten einschl. MwSt. ca. 150 €, also weniger als 0,4 %
- vollstreckbares Schuldanerkenntnis über 20.000 € (gleichwertig einem gerichtlichen Urteil): Notarkosten ca. 100 € einschl. MwSt.
Würden diese Vorgänge nicht über einen Notar abgewickelt, sondern (wie dies in anderen Staaten üblich ist) über Rechtsanwälte oder Gerichte, so wären die Kosten wesentlich höher; dies haben auch internationale Studien gezeigt. Die genaue Berechnung der Kosten ist mitunter recht kompliziert. Je nach Lage des Einzelfalls können die Gebühren auch höher oder niedriger sein als in den obigen Beispielen. Bitte sprechen Sie uns an - Sie erhalten auf Wunsch im Vorfeld eine konkrete Auskunft über die für Ihr Anliegen zu erwartenden Kosten. |